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Leistung in Trier

Haushaltsauflösung Trier – am Moseltal komplett gelöst

Haushaltsauflösung Trier bedeutet für viele Menschen eine Ausnahmesituation – oft nach einem Todesfall, beim Umzug ins Pflegeheim oder wenn ein geerbter Haushalt aufgelöst werden muss.

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II

Haushaltsauflösung Trier – auf einen Blick

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ab ca. 460 €
Termin
in 24–48 h
Entsorgung
inklusive
Wertanrechnung
möglich
Übergabe
besenrein
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Wir nehmen Ihnen diese Aufgabe komplett ab: von der ersten Sichtung bis zur besenreinen Übergabe des leeren Objekts. Sie müssen nichts selbst schleppen, sortieren oder entsorgen.

Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie von uns einen verbindlichen Festpreis – ohne versteckte Kosten. Verwertbare Möbel, Elektrogeräte oder Sammlerstücke rechnen wir an und senken so Ihre Rechnung. Wir arbeiten diskret, versichert und in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Ihrer Freigabe, damit Sie schnell wieder Klarheit haben und sich auf das Wesentliche konzentrieren können. Vom ersten Anruf bis zur Schlüsselübergabe haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihre Fragen beantwortet und den Termin auf Ihre Fristen abstimmt.

Das übernehmen wir für Sie

  • Kostenloser Besuch vor Ort, danach eine Zahl ohne Aufschlag
  • Restlos geräumt: Wohnräume, Keller, Speicher und Nebengelass
  • Hausrat sauber getrennt und ordnungsgemäß entsorgt
  • Gutschrift für Möbel und Geräte, die noch brauchbar sind
  • Papiere, Fotos und Wertvolles sichern wir für Sie
  • Noch Gutes geben wir an gemeinnützige Stellen weiter
  • Gefegte Übergabe des vollständig geleerten Objekts
  • Verschwiegener Umgang mit privaten Unterlagen und Funden
  • Erbstücke und Andenken legen wir vorsichtig zur Seite
  • Absprache mit Familie, Erbengemeinschaft oder Nachlassverwalter
II
Ein Zimmer nach dem anderen – wir räumen strukturiert und zügig.

Im Detail

Gut zu wissen

Tippen Sie ein Thema an – die Details klappen auf.

Was eine Haushaltsauflösung ist – und wann sie ansteht

Bei einer Haushaltsauflösung wird ein kompletter Haushalt aufgelöst: sämtliche Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Geschirr, Bücher und persönliche Gegenstände werden entfernt, sortiert und weiterverarbeitet. Am Ende steht ein leeres, besenrein übergebenes Objekt – eine Wohnung oder ein Haus, bereit für Übergabe, Verkauf oder Neunutzung.

Die häufigsten Anlässe sind:

  • Todesfall: Angehörige müssen den Nachlass ordnen und den kompletten Hausstand auflösen, oft innerhalb einer vereinbarten Frist.
  • Umzug ins Pflegeheim: Der bisherige Haushalt wird nicht mehr benötigt und muss aufgelöst werden, oft unter Zeitdruck.
  • Erbschaft: Eine geerbte Immobilie soll verkauft, vermietet oder selbst genutzt werden und muss zuvor vollständig geräumt sein.

Auch ein Umzug in ein deutlich kleineres Zuhause oder die Zusammenlegung zweier Haushalte kann eine Haushaltsauflösung nötig machen. In all diesen Fällen geht es nicht nur ums Wegräumen, sondern um einen respektvollen Umgang mit einem gewachsenen Zuhause. Häufig ist eine Frist einzuhalten – etwa ein vereinbarter Übergabetermin an Käufer oder Angehörige. Wir richten unser Tempo danach aus und sorgen dafür, dass das Objekt rechtzeitig leer und besenrein ist.

Gerade eine Haushaltsauflösung nach Todesfall ist emotional belastend. Wir gehen deshalb behutsam vor, sichern Dokumente, Fotos und Wertsachen und legen sie Ihnen gesammelt zur Seite, bevor etwas entsorgt wird. So verlieren Sie nichts Wichtiges und behalten in einer schweren Zeit den Kopf frei.

A.R.T.-Regeln richtig eingeordnet: Pro Trierer Haushalt sind höchstens vier Sperrabfall-Entsorgungen im Jahr über die Jahresgrundgebühr finanziert. Jede Abholung ist auf 5 m³ begrenzt und muss gebucht werden. Bis zu zwei Kontingente können ab Januar 2026 als kostenlose Selbstanlieferung genutzt werden. Zusätzliche Leistungen können kostenpflichtig sein. Sperrabfall muss am Grundstück frühestens am Vorabend ab 18 Uhr und spätestens am Abholtag bis 6 Uhr bereitstehen. Fest verbaute Teile, Bauschutt und Problemstoffe gehören nicht pauschal dazu.

Zuerst nach Wertvollem suchen, erst danach das Mobiliar anpacken

Ehe bei uns auch nur ein Möbelstück nach draußen wandert, durchkämmen wir sämtliche Räume nach allem, was Ihnen gehören könnte. Der Grund ist handfest: In einer Wohnung, die über Jahrzehnte bewohnt war, verbirgt sich mehr Wertvolles zwischen Alltäglichem, als die meisten vermuten – und ist es einmal mit dem Gerümpel auf dem Wagen, taucht es nie wieder auf.

Die Funde ähneln sich in vielen Mitte/Gartenfeld Wohnungen: ein Umschlag mit Scheinen hinter der Standuhr, ein Sparbuch zwischen den Handtüchern, Ringe in einer alten Keksdose. Dazu kommt, was das Leben am Fluss über Generationen hinterlässt – ein Foto von einer Ausfahrt am Trierer, eine Urkunde aus dem Ruderverein, das Erinnerungsstück an ein Fest in der Trierer. So etwas geht bei uns nicht im Trubel mit dem Sperrgut hinaus; wir legen es beiseite.

Unsere Linie ist eindeutig: Was privat wirkt oder Wert besitzen könnte, bleibt Ihr Eigentum. Ausweise, Urkunden, Policen und Bankunterlagen bündeln wir an einer Stelle. Fotoalben, Briefe und Andenken fassen wir behutsam an. Schmuck, Uhren und alles sichtbar Kostbare heben wir gesondert auf und reichen es Ihnen persönlich. Heikle Papiere, die entsorgt werden sollen, vernichten wir auf Wunsch datenschutzgerecht. Für die Regelung eines Nachlasses ist gerade dieser sorgfältige Durchgang unbezahlbar, denn Testament, Verträge und Belege kommen häufig erst dabei wieder ans Licht.

Aus welchen Lebenslagen die Trierer bei uns anrufen

Wer bei uns anruft, hat meist keinen erfreulichen Grund dazu. In der Regel liegt ein einschneidendes Ereignis dahinter, und dass nun eine ganze Wohnung aufzulösen ist, ergibt sich erst als Folge. Vier Situationen prägen unser Tagesgeschäft am stärksten:

  • Ein Todesfall: Während die Angehörigen den Nachlass ordnen sollen, rückt zugleich der Übergabetermin näher. Diese doppelte Belastung – körperlich wie zeitlich – nehmen wir ihnen ab.
  • Eine geerbte Immobilie: Bergarbeiterhaus in Langenbochum, Etagenwohnung in Trier-Süd oder Fachwerkanwesen in Mitte/Gartenfeld – ehe verkauft oder vermietet wird, muss alles restlos hinaus.
  • Der Umzug ins Heim oder Betreute Wohnen: Die frühere Wohnung wird frei, häufig auf kurzen Vorlauf, weil das Zimmer im Heim bereits zugesagt ist.
  • Deutliches Verkleinern: Wer im Alter vom Haus in eine kleine Wohnung wechselt oder zwei Haushalte zusammenführt, muss sich von vielem trennen.

So verschieden diese Lagen sind – eines haben sie gemeinsam: Reines Entsorgen greift zu kurz. Ein über Jahrzehnte gewachsenes Zuhause braucht einen achtsamen Umgang, und beinahe immer läuft im Hintergrund eine Frist mit. Nach dieser Frist bemessen wir Teamgröße und Arbeitstempo, sodass das Objekt pünktlich leer und gefegt zur Übergabe bereitliegt – ohne dass Sie in einer ohnehin schweren Phase auch noch die Organisation übernehmen.

Wovon der Preis abhängt

Fünf Größen bestimmen im Wesentlichen, was unterm Strich steht: die Menge des Hausrats, die Etage, die Nähe des Halteplatzes zum Objekt, der Aufwand für den Abtransport und die Frage nach Sondermüll. Ein ebenerdiges Objekt mit Stellplatz davor ist rasch geleert; ein enges Fachwerkhaus mit steiler Wendeltreppe in der Altstadt oder ein Dachgeschoss ohne Aufzug zieht deutlich mehr Zeit und Kraft. Zur groben Einordnung:

  • ein einzelnes Keller- oder Abstellabteil: ab etwa 250 €
  • eine kleine Wohnung ab rund 450 €, ein voll eingerichteter Haushalt ab rund 990 €
  • ein frei stehendes Einfamilienhaus, in Bredenscheid oder Winz-Baak keine Seltenheit: ab etwa 1.800 €

Umgerechnet entspricht das ungefähr 15 bis 40 € je Quadratmeter. Festgezurrt wird die Zahl jedoch erst am Besichtigungstag, weil Umfang, Aufwand und Anfahrt sich nur direkt am Objekt seriös bemessen lassen. Am Telefon eine Summe zu nennen, wäre Kaffeesatzleserei.

Den kräftigsten Hebel nach unten liefert die Wertanrechnung: Markengeräte, gepflegte Massivmöbel, eine gute Einbauküche oder Antiquitäten setzen wir direkt gegen den Räumungspreis. Damit dieser Vorteil nicht verloren geht, drei Ratschläge aus der Praxis. Erstens: Trennen Sie sich vorab von nichts in Eigenregie, sonst verfällt die Gutschrift. Zweitens: Rechnen Sie den Übergabetag mit ein, denn jede weitere Woche kostet Miete. Drittens: Beurteilen Sie Angebote am Festpreis, nicht an Stundensätzen, die am Räumtag gern nachwachsen. Hängt die Haushaltsauflösung in Trier mit einem Erbfall zusammen, lassen sich die Kosten unter Umständen als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer geltend machen – ob das in Ihrem Fall trägt, beantwortet Ihnen das Finanzamt oder Ihr Steuerberater; die passende Rechnung erhalten Sie von uns in jedem Fall.

§ 35a EStG: Warum ein Teil Ihrer Kosten steuerlich zurückkommt

Diesen Baustein bietet im Trierer Umfeld praktisch niemand an – dabei ist er bares Geld wert. Eine Haushaltsauflösung zählt in weiten Teilen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a Einkommensteuergesetz. Für die darin enthaltenen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten dürfen Privatpersonen 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abziehen, bis zu 4.000 € im Jahr.

Damit das funktioniert, kommt es auf zwei Punkte an, die wir für Sie erfüllen: Erstens weisen wir auf der Rechnung den Arbeitslohn getrennt von Material und Entsorgungsgebühren aus, denn nur der Arbeitsanteil ist begünstigt. Zweitens läuft die Zahlung per Überweisung, weil das Finanzamt Barzahlung hier nicht anerkennt. Die reinen Entsorgungsgebühren selbst fallen zwar nicht unter § 35a, der Löwenanteil einer Räumung ist aber Arbeitszeit – und genau der zählt.

  • begünstigt: Arbeitslohn, Anfahrt, eingesetzte Maschinen
  • nicht begünstigt: reine Deponie- und Entsorgungsgebühren, Materialwert
  • Voraussetzung: ordentliche Rechnung mit ausgewiesenem Arbeitsanteil und Überweisung

Ob und in welcher Höhe der Abzug in Ihrem konkreten Fall greift, entscheidet Ihr Finanzamt oder Ihr Steuerberater – hängt eine geerbte Immobilie dahinter, kommt zusätzlich der Weg über die Nachlassverbindlichkeit in Betracht. Die passend aufgeschlüsselte Rechnung bekommen Sie in jedem Fall von uns.

Mehrere Erben, Betreuer, verwahrloste Wohnungen – heikle Konstellationen

Manche Auflösungen brauchen Fingerspitzengefühl statt Routine. Am häufigsten begegnet uns die Erbengemeinschaft. Wenn Geschwister in verschiedenen Städten wohnen und noch nicht geklärt ist, wer die Standuhr oder das gute Geschirr bekommt, wird die Aufteilung schnell heikler als die Räumung selbst. Wir richten uns strikt nach Ihrer gemeinsamen Vorgabe: Zugedachte Stücke rühren wir nicht an, bis die Verteilung feststeht, bringen sie auf Wunsch zur jeweiligen Adresse und rechnen über einen einzigen Festpreis ab, den die Gemeinschaft gemeinsam trägt. So muss niemand einzeln verhandeln.

Sind Betreuer oder eine Nachlassverwaltung eingebunden, brauchen diese saubere Nachweise. Wir stellen auf Wunsch einen Entsorgungsnachweis aus und dokumentieren den Ablauf, sodass die Abrechnung gegenüber Gericht oder Amt lückenlos bleibt.

Ein dritter Fall ist der stark verwahrloste oder vermüllte Haushalt. Auch das ist für uns Alltag, kein Ausnahmezustand. Wir arbeiten wertungsfrei, mit passender Schutzausrüstung und auf Wunsch ohne Firmenaufschrift am Fahrzeug, damit die Nachbarschaft nichts mitbekommt. Am Ende steht auch ein solches Objekt sauber und übergabefertig da, bei Bedarf ergänzt um eine Grundreinigung. Was all diese Konstellationen eint: Je offener Sie uns bei der Sichtung schildern, worum es geht, desto passgenauer stellen wir Team, Termin und Fahrzeuge zusammen.

Sonderfälle: Pflegeheim, Erbengemeinschaft und vermüllter Haushalt

Nicht jede Haushaltsauflösung läuft nach demselben Muster. Drei Situationen begegnen uns besonders oft und verlangen jeweils ein anderes Vorgehen:

  • Umzug ins Pflegeheim: Hier zählt Tempo, weil der alte Haushalt oft schnell aufgegeben werden muss, während die betroffene Person gerade umzieht. Wir stimmen uns eng mit Angehörigen ab, retten die Lieblingsmöbel und den Hausrat, die im Heimzimmer Platz finden, und lösen den Rest zügig auf.
  • Erbengemeinschaft: Wenn mehrere Erben beteiligt sind, ist Transparenz entscheidend. Wir arbeiten mit einer klaren Absprache, wer welche Stücke erhält, dokumentieren den Ablauf auf Wunsch und rechnen über einen einzigen Festpreis ab – so muss nicht jeder Erbe einzeln verhandeln.
  • Vermüllter oder Messie-Haushalt: Auch stark zugestellte Objekte sind für uns Routine. Wir gehen diskret vor, ohne Wertung, und sorgen dafür, dass am Ende ein sauberes, übergabefertiges Objekt steht.

Was diese Fälle verbindet: Je klarer die Ausgangslage, desto passgenauer planen wir Ablauf, Team und Termin. Erzählen Sie uns bei der Besichtigung einfach offen, worum es geht – ob es um einen kompletten Hausstand nach einem Trauerfall geht, um eine Immobilie, die verkauft werden soll, oder um eine schwierige Erbsituation. Für Sie bleibt es dabei immer bei einem festen Ansprechpartner und einem verbindlichen Preis, egal wie herausfordernd das Objekt ist.

Nach Ihrer Frist richtet sich unser Takt

Hinter fast jeder Haushaltsauflösung steht ein Stichtag, den nicht wir bestimmen: der Käufer, der neue Mieter, das Amtsgericht oder der Notartermin beim Verkauf geben ihn vor. Genau darauf legen wir unsere Planung aus, statt Ihnen ein starres Standardschema überzustülpen.

Sagen Sie uns bei der Sichtung, bis wann das Objekt spätestens frei sein muss – dann rechnen wir von diesem Punkt zurück und bauen bewusst Puffer für Demontage und Entsorgung ein. Wird es sehr eng, etwa weil das Heimzimmer schon bewohnt ist und die alte Wohnung in wenigen Tagen leer sein muss, damit keine doppelte Miete läuft, stocken wir das Team auf und arbeiten auf Wunsch auch am Samstag. Steht dagegen noch der Erbschein aus oder muss sich eine Erbengemeinschaft erst verständigen, geben wir Ihnen die Zeit und halten den Termin flexibel.

Da bei uns durchgehend dieselbe Kontaktperson den Ablauf betreut, müssen Sie Ihre Situation kein zweites Mal schildern. Sie kennt Ihre Frist, Ihre Wünsche und die Besonderheiten des Objekts – und sorgt dafür, dass am vereinbarten Tag alles geräumt, gefegt und übergabefertig ist, ohne böse Überraschung auf der Rechnung.

Ihr Stichtag gibt bei uns den Takt vor

Beinahe immer bindet eine Haushaltsauflösung an einen Termin, den nicht Sie festlegen, sondern der Erwerber, der neue Mieter, das Nachlassgericht oder der Notar beim Beurkunden des Kaufs. Diesen Tag legen wir unserer Planung zugrunde, anstatt Ihnen ein festes Standardschema aufzudrücken.

Nennen Sie uns beim Rundgang den spätestmöglichen Räumtag, dann planen wir von diesem Punkt aus zurück und lassen mit Absicht Luft für Demontage und Abtransport. Spitzt es sich zu – weil etwa das Zimmer im Heim bereits bewohnt ist und die frühere Wohnung in wenigen Tagen frei sein muss, damit keine zweite Miete anfällt –, stocken wir die Mannschaft auf und rücken auf Wunsch auch am Samstag an. Besichtigung und Räumung legen wir bei Bedarf ebenso in die Rand- und Abendstunden, damit der Termin zu Ihrem Dienstplan passt. Zieht sich die Sache dagegen, weil noch der Erbschein aussteht oder sich die Erbengemeinschaft erst finden muss, geben wir Ihnen den nötigen Aufschub und halten den Termin offen.

Da Sie von Anfang bis Ende bei ein und derselben Kontaktperson bleiben, müssen Sie Ihre Lage nie zweimal schildern. Diese Person weiß um Ihren Stichtag, Ihre Wünsche und die Besonderheiten des Objekts – vom schmalen Treppenhaus eines Altbaus in Trier-Süd bis zum stillen Eigenheim in Tarforst – und trägt dafür Sorge, dass am vereinbarten Tag alles geräumt, gefegt und übergabefertig dasteht, ohne dass die Schlussrechnung für Überraschungen sorgt.

Wenn es verwickelt wird: Erbengemeinschaft, Betreuung, Messie-Lage

Ein Teil unserer Aufträge fällt aus dem üblichen Rahmen und braucht mehr als reine Muskelkraft. Den Anfang macht die Erbengemeinschaft, mit Abstand der häufigste dieser Fälle. Sobald mehrere Erben mitreden, in verschiedenen Orten wohnen und sich noch nicht einig sind, wem die Standuhr oder das Sonntagsservice gebührt, wird die Verteilung zur eigentlichen Hürde – das Räumen selbst ist dagegen der leichtere Teil. Diese Entscheidung überlassen wir vollständig Ihnen. Wir halten uns an das, was untereinander feststeht, rühren Vorgemerktes nicht an, bringen es bei Bedarf zur genannten Adresse und stellen am Ende eine gemeinsame Rechnung für die Erbengemeinschaft.

Steht das Ganze unter einer gerichtlich bestellten Betreuung oder Nachlassverwaltung, zählen nachprüfbare Unterlagen. Deshalb stellen wir auf Wunsch einen Entsorgungsnachweis aus und protokollieren den Verbleib des Hausrats, sodass die Abrechnung vor Behörde oder Gericht standhält.

Bleibt als dritte Lage die verwahrloste oder stark vermüllte Wohnung. Solche Objekte gehören zu unserem Alltag, und wir treten ihnen ohne jede Wertung gegenüber. Wir arbeiten mit passender Schutzausrüstung, auf Wunsch mit einem Fahrzeug ohne Aufschrift, damit im Haus und in der Nachbarschaft niemand mitbekommt, worum es geht. Auch eine völlig zugestellte Wohnung verlassen wir am Ende sauber und bezugsfertig, bei Bedarf mit anschließender Grundreinigung. Quer über alle drei Lagen hilft dasselbe: Wer schon bei der Besichtigung offen sagt, was auf uns zukommt, dem stellen wir Team, Zeitrahmen und Fahrzeuge umso passgenauer zusammen.

Der Stichtag bestimmt bei uns das Tempo

Über den Zeitplan entscheidet bei einer Haushaltsauflösung in Trier fast nie der Auftraggeber selbst, sondern der Erwerber, der neue Mieter, das Nachlassgericht oder der Notar, der den Verkauf beurkundet. Diesen einen Tag nehmen wir zum Fixpunkt unserer Planung, anstatt Ihnen einen Standardablauf aufzuzwingen.

Teilen Sie uns bei der Besichtigung mit, bis wann das Objekt spätestens leer sein muss, dann terminieren wir von diesem Punkt rückwärts und halten Reserve für Zerlegen und Abtransport bereit. Ist die Zeit knapp – weil beispielsweise der Heimplatz schon belegt ist und die frühere Wohnung in wenigen Tagen geräumt sein soll, um eine doppelte Miete zu vermeiden –, holen wir zusätzliche Kräfte dazu und legen den Räumtag auf Wunsch auf einen Samstag. Braucht es umgekehrt mehr Geduld, etwa weil der Erbschein fehlt oder sich die Erben erst abstimmen müssen, lassen wir den Termin offen und drängen nicht.

Ein durchgehender Vorteil: Sie sprechen vom ersten Anruf bis zur Schlussrechnung mit ein und derselben Person. Diese kennt Ihren Stichtag, Ihre Vorgaben und die Eigenheiten des Objekts – ob die enge Treppe eines Altstadt-Altbaus oder ein Hof mit großzügiger Zufahrt in Pfalzel – und garantiert, dass am verabredeten Datum alles geräumt, gefegt und übergabebereit dasteht, ohne böse Überraschung auf der Rechnung.

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Eine Haushaltsauflösung führt in Trier durch sehr verschiedene Bestände: schmale Wege im historischen Zentrum, obere Gründerzeitgeschosse in Trier-Süd, Höfe und Nebengebäude in Ehrang oder Pfalzel sowie größere Haus- und Garagenflächen auf den Höhen um Tarforst, Filsch und Irsch. Deshalb prüfen wir Zufahrt, Laufweg, Etage und Nebenräume am Objekt. Getrennte Abfälle gelangen über zulässige Wege des Zweckverbands A.R.T.; der Wertstoffhof Trier liegt in der Metternichstraße 35.

💡 Tipp: Verwertbare Möbel und Gegenstände rechnen wir an – das senkt Ihren Festpreis oft spürbar. So funktioniert die Wertanrechnung →

So läuft es ab

Kostenlose Besichtigung

Wir schauen Ihr Objekt in Trier an – vor Ort oder per Fotos.

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Räumung & Entsorgung

Unser Team räumt und entsorgt fachgerecht zum Termin.

Besenreine Übergabe

Sie erhalten die Räume besenrein zurück.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Haushaltsauflösung und Entrümpelung?

Bei einer Haushaltsauflösung wird der ganze Hausstand geräumt und das Objekt vollständig geleert – meist nach einem Todesfall, vor dem Umzug ins Pflegeheim oder bei einer Erbschaft. Eine Entrümpelung betrifft dagegen oft nur einzelne Bereiche wie Keller, Dachboden oder ein überfülltes Zimmer, während das Objekt bewohnt bleibt. Beides übernehmen wir in Trier – auf Wunsch mit Wertanrechnung und besenreiner Übergabe.

Muss ich bei der Räumung in Trier anwesend sein?

Nein. Nach der Besichtigung und Ihrer Freigabe arbeiten wir eigenständig. Auf Wunsch übernehmen wir die Schlüsselübergabe und stimmen uns direkt mit Angehörigen, Erben oder dem Nachlassverwalter ab. Wertsachen und wichtige Papiere legen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite und übergeben sie gesammelt.

Wie schnell kann die Haushaltsauflösung starten?

In der Regel beginnen wir innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Ihrer Freigabe. Drückt die Zeit, etwa bei einem knappen Übergabetermin für ein geerbtes Haus in Sterkrade oder Alstaden, finden wir gemeinsam eine schnellere Lösung – notfalls per Express.

Wer entsorgt den Hausrat und muss ich zur A.R.T. fahren?

Nein, das übernehmen wir vollständig. Elektrogeräte, Farben, Chemikalien und andere Problemstoffe trennen wir sauber und führen sie der richtigen Verwertung zu – in Trier unter anderem über die Wertstoffhöfe der A.R.T. (Abfallzweckverband Region Trier). Sie müssen nichts anmelden und nichts selbst wegbringen.

Sind die Kosten der Haushaltsauflösung steuerlich absetzbar?

Fallen die Kosten im Zuge eines Erbfalls an, können sie als Nachlassverbindlichkeit gelten und sich unter Umständen bei der Erbschaftsteuer geltend machen lassen, weil sie zur Regelung des Nachlasses gehören. Ob das bei Ihnen zutrifft, klärt am besten das Finanzamt oder Ihr Steuerberater. Eine ordentliche Rechnung für Ihre Unterlagen erhalten Sie von uns.

Was geschieht mit Wertsachen, Erbstücken und Dokumenten?

Bevor etwas entsorgt wird, sehen wir den Haushalt gründlich durch. Bargeld, Schmuck, Ausweise, Verträge und Fotos legen wir getrennt zur Seite und übergeben sie Ihnen. Sensible Papiere vernichten wir auf Wunsch datenschutzgerecht. Erbstücke, die einzelne Erben behalten oder einlagern möchten, kennzeichnen wir und lassen sie unangetastet – nennen Sie sie uns einfach vorab.

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